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KIDICAP PPay Schulung am 29.09.2010 |
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Besuchen Sie uns in der SAP-University am 15. September 2010 |
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Die neueste Ausgabe unseres Fachmagazins "Recht & Tarif" mit vielen interessanten Beiträgen liegt vor |
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Ostersonntag und Pfingstsonntag sind laut Bundesarbeitsgericht keine gesetzlichen Feiertage. Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge (nur) für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer daher keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für diese beiden Sonntage. |

